Gesetzliche Fragen

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Kmitska
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Gesetzliche Fragen

Beitrag von Kmitska » Fr Apr 27, 2012 7:30 pm

Hallo Leute,

hätte da paar Fragen, die ich schon immer wissen wollte.
Ich glaube zwar nicht, dass dies in diesem Forum-Bereich gehört aber einen passenden habe ich nicht gefunden.
Außerdem sind 2 von 3 Fragen über Webseiten, daher müsste es glaube ich OK sein! :-)

1. Frage:
Darf man einfach so auf seiner Webseite Copyright (C) schreiben, wenn der ganze Inhalt von dem Auto erschaffen wurde?
Oder muss man sich da irgendwo anmelden, um die Rechte zu bekommen?

2. Frage:
Darf ich z. B. Tutorials/Docs über verschiedene Programme oder auch Bibliotheken wie wxWidgets (C++, GUI-Bibliothek) zusammenfassen, ohne dem "Besitzer" des Programmes bescheit zu sagen?

3. Frage:
Darf ich z. B. einen kleinen E-Book schreiben und veröffentlichen (als PDF), wo ich einfach paar Sachen erkläre (Fasse gerne Sache zusammen, um alles zu wiederholen :-) )

Danke im Voraus.

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cloidnerux
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Re: Gesetzliche Fragen

Beitrag von cloidnerux » Fr Apr 27, 2012 7:47 pm

Darf man einfach so auf seiner Webseite Copyright (C) schreiben, wenn der ganze Inhalt von dem Autor erschaffen wurde?
Oder muss man sich da irgendwo anmelden, um die Rechte zu bekommen?
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht
Jein. Auf alles was ohne Kennzeichnung veröffentlicht wird und nicht unter den Rechtsschutz von dritten Fällt, entfällt ein Urheberrecht. Folglich ist es zwingen Notwendig, deine Artikel mit etwas wie dem Copyright-C Auszustatten, um klar zu stellen, dass es nicht frei verfügbar ist.
Anders sieht es aber aus, wenn dein Werk keine oder nur mindere Bedeutung hat. Wenn du nun also ein Tutorial schreibst, wie man Hello World in C schreibt, würdest du dein Urheberrecht nicht durchsetzten können, außer du kannst irgendeinen Grund oder Inhalt vorweisen, der dein Werk besonders macht. Eine Ausnahme ist es, wenn du dein Werk erst gegen Geld herausrückst, dann kannst du auf den letzten Mist noch Urheberrecht durchsetzten.
Für alle Weiteren Fragen mal im Gesetz nachlesen, bzw googlen.
Darf ich z. B. Tutorials/Docs über verschiedene Programme oder auch Bibliotheken wie wxWidgets (C++, GUI-Bibliothek) zusammenfassen, ohne dem "Besitzer" des Programmes bescheit zu sagen?
Darfst du ein Auto beschreiben, ohne vorher den Hersteller um Erlaubnis zu fragen? Die Antwort ist: ja, außer du Beschreibst in irgend einer Weise eine Patentrechtlich geschützte Sache oder Inhalt/Dinge, die der Öffentlichkeit nicht frei zugänglich sind, bzw Monaitarisiert sind.
Das alles ist etwas Komplex, also gilt als Leitregel: Solange du nicht Abschreibst/Klaust oder sonstwie geschützte Dinge Online stellst, ist das in Ordnung.
Vor allem wenn du nur die Nutzung von Irgendetwas beschreibst, das sowieso frei Zugänglich ist, dann sehe ich da kein Problem.
Darf ich z. B. einen kleinen E-Book schreiben und veröffentlichen (als PDF), wo ich einfach paar Sachen erkläre (Fasse gerne Sache zusammen, um alles zu wiederholen :-) )
Ja, da spricht nichts dagegen, solange du nicht, wie schon angesprochen, Inhalte Klaust(Abschreibst, also nicht Zitierst) ist das in Ordnung.

Als Hinweis: Ich bin kein Jurist, ich habe nie irgendetwas mit Jura Studiert, ich kenne nur die grundlegensten
Grundlagen, folglich gebe ich keine Garantie auf meine Aussagen.

Wobei ihm Rahmen deiner Frage ich dir ans Herz legen würde, dich an unserem Wiki zu beteiligen. Da kannst du nach Lust und Laune Artikel schreiben und hast eine Garantierte Leserschaft, die dir Feedback geben kann. Zudem habe ich die Erfahrung gemacht, das eigene Websiten viel arbeit machen und am Anfang sehr lange sehr wenig Beachtung finden, da macht es denn keinen Spaß etwas zu produzieren.

Just my 2 cents.
Redundanz macht wiederholen unnötig.
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Re: Gesetzliche Fragen

Beitrag von Kmitska » Fr Apr 27, 2012 8:04 pm

Hmm... also erstmal ein großes DANKESCHÖN! :D

Nochmal zum Copyright, also darf ich es einfach so schreiben, so lange der Inhalt u.a. Bilder mir gehören?

Edit:
Und darf ich dann nur Copyright (C) schreiben oder auch Copyright by Kmitska

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Re: Gesetzliche Fragen

Beitrag von cloidnerux » Fr Apr 27, 2012 8:35 pm

Nochmal zum Copyright, also darf ich es einfach so schreiben, so lange der Inhalt u.a. Bilder mir gehören?
So wie ich das verstanden habe schon.
Und darf ich dann nur Copyright (C) schreiben oder auch Copyright by Kmitska
Keins von beiden. Wenn du ein Copyright-Recht durchsetzten willst, musst du bei jeder Publikation klar machen wem es gehört und wer einen Urherberrechtsanspruch darauf hat. Einfach nur ein Copyright-C würde damit nix bewirken und Copyright by Kamitska würde aufgrund der Fehlenden Eindeutigkeit und der Möglichkeit es zuzuordnen, wertlos sein. Du müsstest dich dann schon Namentlich erwähnen und jedem die Möglichkeit geben(per Mail oder so im Impressum) dich wegen einer Copyright-Frage zu Kontaktieren, bzw Rücksprache zu halten.
=> Verpflichtet dich Urheberrechtsschutz das du dich Namentlich Kenntlich machst und auch einen Ansprechpartner bietest und zusätzlich noch im Zweifelsfall beweisen kannst, dass das was du veröffentlichst auch von dir Stammt, dafür müsstest du eine Kopie deiner Texte bei einem Notar/Anwalt hinterlassen.

Also im Allgemeinen Lohnt es sich nicht, ein Copyright auf Internetpublikationen von geringerem Wert zu stellen, da du mehr Aufwand hast, als dass es dir nutzen würde. Wenn du meinst das es nötig ist, dann mach es. Aber solange du nicht wirklich eine Doktorarbeit/Bachelor veröffentlichst, lohnt es sich nicht.

Denn neben den Urheberrechtsgedöns gibt es noch die Frage, was es denn Nutzt, dass du ein Copyright hast, wenn du nicht die entsprechenden Rechtlichen Mitteln hast, dieses auch durch zu setzten, und als Privatmann hat man diese entsprechenden Mittel nun mal sehr selten.
Redundanz macht wiederholen unnötig.
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Re: Gesetzliche Fragen

Beitrag von Xin » Fr Apr 27, 2012 10:00 pm

Kmitska hat geschrieben:Hmm... also erstmal ein großes DANKESCHÖN! :D

Nochmal zum Copyright, also darf ich es einfach so schreiben, so lange der Inhalt u.a. Bilder mir gehören?

Edit:
Und darf ich dann nur Copyright (C) schreiben oder auch Copyright by Kmitska
Der Hinweis ist an sich überflüssig. Du kannst Dein Urheberrecht nicht abgeben. Du kannst das Verwertungsrecht abgeben. Und solange jemand nicht nachweisen kann, dass er das Verwertungsrecht an diesem Text hat, so darf er den Text nicht nutzen.
Im Umkehrschluss kann es auch nicht schaden, eigene Texte inkl. Datum zu sichern. Das ganze funktioniert ja auch umgekehrt... jemand kopiert Deinen Text und behauptet, dass Du ihn kopiert hast. :)
Merke: Wer Ordnung hellt ist nicht zwangsläufig eine Leuchte.

Ich beantworte keine generellen Programmierfragen per PN oder Mail. Dafür ist das Forum da.

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