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Re: Opendownload.de

Verfasst: Mi Jun 03, 2009 9:35 pm
von Dirty Oerti
Stimmt, solange man nicht wirklich etwas heruntergeladen hat, kann einem eigentlich nichts passieren.
Denn dann hat man das Angebot nicht genutzt und damit gibt es dann auch kein "Ich verzichte auf mein Widerrufsrecht" etc :)

=> Einfach nichts herunterladen, bzw nicht versuchen sich einzuloggen.

Re: Opendownload.de

Verfasst: Do Jun 04, 2009 9:02 am
von Xin
Dirty Oerti hat geschrieben:Stimmt, solange man nicht wirklich etwas heruntergeladen hat, kann einem eigentlich nichts passieren.
Denn dann hat man das Angebot nicht genutzt und damit gibt es dann auch kein "Ich verzichte auf mein Widerrufsrecht" etc :)

=> Einfach nichts herunterladen, bzw nicht versuchen sich einzuloggen.
Wie kommst Du auf die merkwürdige Idee?

Wenn Du einen Händivertrag oder einen Mietvertrag machst, dann zahlst Du nicht nur die Nutzung bzw. Abnutzung, sondern auch die Bereitstellung.
Und häufig zahlst Du nur die Bereitstellung (z.B. Flatrate, Miete), dass eine akzeptable Nutzung beinhaltet, aber bestenfalls über Kulanz rückerstattbar ist.
Kurz: Du zahlst die 8 Euro pro Monat für die Möglichkeit zu downloaden, nicht für die Downloads selbst, wie Du die Miete für die Möglichkeit zu wohnen und die Flatrate für die Möglichkeit zu telefonieren bezahlst. Zahlen musst Du - ob Du es nutzt oder nicht.

Für opendownload und Konsorten natürlich nicht.

Re: Opendownload.de

Verfasst: Do Jun 04, 2009 9:33 am
von Dirty Oerti
Wie ich auf die Idee komme?
Das sagt ein Bekannter von mir -> Richter, der sich damit beschäftigt hat.

Der Unterschied zwischen opendownload und einem Handyvertrag ist, dass du bei opendownload gar nichts downloaden könntest, selbst wenn du es wolltest. Damit wird keine Dienstleistung bereitgestellt, womit du auch für keine Bereitstellung zur Kasse gebeten werden kannst.

Re: Opendownload.de

Verfasst: Do Jun 04, 2009 11:14 am
von Xin
Dirty Oerti hat geschrieben:Der Unterschied zwischen opendownload und einem Handyvertrag ist, dass du bei opendownload gar nichts downloaden könntest, selbst wenn du es wolltest. Damit wird keine Dienstleistung bereitgestellt, womit du auch für keine Bereitstellung zur Kasse gebeten werden kannst.
Das bedeutet, dass ich einem Wohnungsmakler oder Kreditvermittler ebenfalls keine Provision bezahlen muss?

Re: Opendownload.de

Verfasst: Do Jun 04, 2009 1:55 pm
von Dirty Oerti
Doch, da bekommst du doch eine Dienstleistung?
Du bekommst z.B. eine Wohnung vermittelt.

Re: Opendownload.de

Verfasst: Do Jun 04, 2009 2:13 pm
von Xin
Dirty Oerti hat geschrieben:Doch, da bekommst du doch eine Dienstleistung?
Du bekommst z.B. eine Wohnung vermittelt.
Und opendownload.de vermittelt mir einen Download.

Dass das andere kostenlos machen, spielt dabei doch keine Rolle, schließlich gibt es im Internet ebenso Wohnungsbörsen, die kostenlos vermitteln.

Re: Opendownload.de

Verfasst: Do Jun 04, 2009 2:27 pm
von Dirty Oerti
Xin hat geschrieben:Und opendownload.de vermittelt mir einen Download.
Da liegt der Knackpunkt. Opendowload.de SAGT, dass es dir einen Download vermittelt.
Wirklich vermittelt bekommst du aber nichts.
=> Keine Dienstleistung erbracht.

Re: Opendownload.de

Verfasst: Do Jun 04, 2009 2:38 pm
von Xin
Dirty Oerti hat geschrieben:
Xin hat geschrieben:Und opendownload.de vermittelt mir einen Download.
Da liegt der Knackpunkt. Opendowload.de SAGT, dass es dir einen Download vermittelt.
Wirklich vermittelt bekommst du aber nichts.
=> Keine Dienstleistung erbracht.
Ich bin sicher, dass man von OpenDownload gesagt bekommt, wo man das entsprechende File downloaden kann. => Dienstleistung erbracht.

Ich habe es nicht ausprobiert, ich habe keine Lust deswegen da einen Vertrag einzugehen. Aber ich bin mir sehr sicher, dass man schon erfährt, wo man das gesuchte Downloaden kann.

Re: Opendownload.de

Verfasst: Do Jun 04, 2009 3:34 pm
von Dirty Oerti
Xin hat geschrieben: Aber ich bin mir sehr sicher, dass man schon erfährt, wo man das gesuchte Downloaden kann.
Von opendownload.de bekommt man nur eine Rechnung, sonst nichts.
Die antworten ja nicht einmal auf Emails/Briefe.
=> Du bekommst von ihnen auch nicht gesagt, wo du das downloaden kannst.

Achso:
Außerdem ist laut AGB (wenn ich mich recht erinnere) die Dienstleistung, für die man zahlen soll der Download selbst, womit eine Vermittlung auch nicht als erfüllte Dienstleistung angesehen werden kann :)