Denn dann hat man das Angebot nicht genutzt und damit gibt es dann auch kein "Ich verzichte auf mein Widerrufsrecht" etc

=> Einfach nichts herunterladen, bzw nicht versuchen sich einzuloggen.
Wie kommst Du auf die merkwürdige Idee?Dirty Oerti hat geschrieben:Stimmt, solange man nicht wirklich etwas heruntergeladen hat, kann einem eigentlich nichts passieren.
Denn dann hat man das Angebot nicht genutzt und damit gibt es dann auch kein "Ich verzichte auf mein Widerrufsrecht" etc
=> Einfach nichts herunterladen, bzw nicht versuchen sich einzuloggen.
Das bedeutet, dass ich einem Wohnungsmakler oder Kreditvermittler ebenfalls keine Provision bezahlen muss?Dirty Oerti hat geschrieben:Der Unterschied zwischen opendownload und einem Handyvertrag ist, dass du bei opendownload gar nichts downloaden könntest, selbst wenn du es wolltest. Damit wird keine Dienstleistung bereitgestellt, womit du auch für keine Bereitstellung zur Kasse gebeten werden kannst.
Und opendownload.de vermittelt mir einen Download.Dirty Oerti hat geschrieben:Doch, da bekommst du doch eine Dienstleistung?
Du bekommst z.B. eine Wohnung vermittelt.
Da liegt der Knackpunkt. Opendowload.de SAGT, dass es dir einen Download vermittelt.Xin hat geschrieben:Und opendownload.de vermittelt mir einen Download.
Ich bin sicher, dass man von OpenDownload gesagt bekommt, wo man das entsprechende File downloaden kann. => Dienstleistung erbracht.Dirty Oerti hat geschrieben:Da liegt der Knackpunkt. Opendowload.de SAGT, dass es dir einen Download vermittelt.Xin hat geschrieben:Und opendownload.de vermittelt mir einen Download.
Wirklich vermittelt bekommst du aber nichts.
=> Keine Dienstleistung erbracht.
Von opendownload.de bekommt man nur eine Rechnung, sonst nichts.Xin hat geschrieben: Aber ich bin mir sehr sicher, dass man schon erfährt, wo man das gesuchte Downloaden kann.